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Johannesburg, 23. August 2019: Sibanye-Stillwater (Ticker JSE: SGL und NYSE: SBGL – www.commodity-tv.net/c/search_adv/?)v=299128) freut sich, mitteilen zu können, dass das Chancery Court of Chancery of the State of Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika (das Gericht) in einer Memorandum Opinion vom 21. August 2019 zugunsten der Gesellschaft in der von einer Gruppe von Minderheitsaktionären (den abweichenden Aktionären) der Stillwater Mining Company (Stillwater) nach der Übernahme von Stillwater durch die Gesellschaft im Mai 2017 gegen eine Barzahlung von 18 US-Dollar pro Stillwater-Aktie entschieden hat.
Im Sinne des Urteils erhalten die abweichenden Aktionäre (die zusammen etwa 4,5% der damals ausstehenden Stillwater-Aktien besitzten) den gleichen Betrag von 18 US-Dollar pro Aktie, der ursprünglich anderen Stillwater-Aktionären angeboten und von ihnen akzeptiert wurde, zuzüglich Zinsen. Die verbleibende Zahlung von rund 21 Mio. USD aufgrund der abweichenden Gesellschafter wurde vollständig von Sibanye-Stillwater geleistet, so dass keine Anpassung der Rückstellung erforderlich ist.
Dieses Gerichtsverfahren ist damit abgeschlossen, vorbehaltlich aller weiteren Verfahren, die das Gericht zur endgültigen Entscheidung und der eingelegten Berufungen durchführt.
CEO Neal Froneman kommentierte das positive Gerichtsurteil wie folgt: „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis des Gerichtsverfahrens, das unsere Entscheidung bestätigt, das Unternehmen gegen opportunistische Klagen zu verteidigen. Wir werden die Interessen unserer Stakeholder auch weiterhin vor kurzfristigem, eigensinnigem und kontraproduktivem Verhalten schützen.“
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James Wellsted
Leiter Investor Relations
+27 (0) 83 453 4014Sibanye Gold Limited
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Eingetragen in der Republik Südafrika
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(„Sibanye-Stillwasser“,“das Unternehmen“ und/oder „der Konzern“)Geschäftsadresse:
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Sibanye ist der größte eigenständige Goldproduzent Südafrikas und einer der 10 größten Goldproduzenten weltweit.
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Delaware Court of Chancery entscheidet zugunsten von Sibanye-Stillwater bei abweichenden Aktionärsklagen
auf dieser Content Plattform veröffentlicht am 23. August 2019 in der Rubrik Presse - News
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