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SterneAdvo startet Petition für ein Klarnamengesetz und fordert ein digitales Vermummungsverbot zum Schutz vor Rufmord, Hetze und anonymer Verleumdung im Netz.
Düsseldorf, 16. Juli 2025 – Wer andere im Netz diffamiert, sollte nicht im Schatten der Anonymität agieren dürfen. Diese Haltung teilt die auf digitalen Rufmordschutz spezialisierte Kanzlei SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – und ruft nun mit einer bundesweiten Petition für ein digitales Vermummungsverbot Unternehmerinnen und Unternehmer zur Unterstützung auf.Neue Gesetzespläne greifen zu kurz
Der vom Bundesjustizministerium veröffentlichte Referentenentwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt (GgdG) sieht zwar eine schnellere Datenherausgabe bei strafbaren Onlineäußerungen vor. Doch:
„Ein Gesetz zur Datenauskunft nützt wenig, wenn die gespeicherten Daten wertlos sind“, warnt Rechtsanwalt Jan Meyer, Geschäftsführer von SterneAdvo. „Aktuell genügt es, sich mit einer Fake-Adresse wie mickymaus@gmx.de bei einem Portal zu registrieren – ohne Identitätsprüfung, ohne Haftungsrisiko. Das muss sich ändern.“E-ID statt Pseudonym – für echte Rechtssicherheit
SterneAdvo fordert deshalb die verpflichtende Nutzung einer verifizierten digitalen Identität (z. B. eID oder Bürgerpass) bei der Registrierung auf Onlineportalen.
Wer sich im Netz äußert, bleibt weiterhin anonym gegenüber der Öffentlichkeit – doch im Fall strafbarer Verleumdung, Beleidigung oder übler Nachrede (§§ 185-187 StGB) könnten Geschädigte und Richter sicher und schnell auf belastbare Verfasserinformationen zugreifen.Die Rechtsgrundlage für solche Eingriffe besteht bereits: Der Richtervorbehalt greift heute schon bei schweren Äußerungsdelikten. Doch ohne verbindliche Identitätsverifikation bleiben viele richterlich genehmigte Auskunftsbeschlüsse wirkungslos – weil sie ins Leere laufen.
Petition soll Druck auf die Politik erhöhen
Die Petition unterstreicht die Forderung, den Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums endlich zu verschärfen und umzusetzen – nicht mit Symbolpolitik, sondern mit praxistauglicher Klarheit.
„Wer Rufmord begeht, muss künftig damit rechnen, identifiziert zu werden“, so Meyer. „Das schützt nicht nur Unternehmen, sondern auch die demokratische Streitkultur im Netz.“Unternehmer zeigen breite Zustimmung
Der aktuelle Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 8. Februar 2024 (Az. 7 W 11/24), den SterneAdvo im Namen eines Mandanten gegen Kununu erwirkt hat, zeigt bereits: Anonyme Plattformäußerungen sind nicht sakrosankt. Arbeitgeber haben Rechte – und zunehmend auch Mittel, sich zu wehren.
Doch um flächendeckend für Gerechtigkeit zu sorgen, braucht es den nächsten Schritt: eine klare gesetzliche Identitätspflicht im digitalen Raum.
Die Petition ist mit Erklärvideo hier abrufbar:
https://sterne-advo.de/petition-klarnamengesetzVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschlandfon ..: 0211 83 86 82 00
fax ..: 0211 83 86 82 01
web ..: https://www.sterne-advo.de
email : presse@sterne-advo.deSterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine hochspezialisierte Kanzlei für digitalen Rufmordschutz. Mit Sitz im Düsseldorfer Dreischeibenhaus an der Kö berät SterneAdvo im gesamten DACH-Raum Unternehmen, Geschäftsführer und Institutionen, die gezielten Online-Angriffen ausgesetzt sind – etwa durch anonyme Bewertungen auf Plattformen wie Kununu, Indeed, Google oder Glassdoor.
Im Zentrum der Tätigkeit stehen juristisch fundierte Bewertungslöschungen, die Identifikation anonymer Verfasser sowie strategisch aufgebaute Schutzsysteme gegen digitale Verleumdung. Dabei verfolgt SterneAdvo einen klaren Anspruch: Substanz statt Schnelllöschung, rechtliche Präzision statt Massenabfertigung.
Die Kanzlei hat im Februar 2024 den bundesweit bekannten Klarnamenbeschluss des OLG Hamburg erstritten und zählt zu den Vorreitern im Bereich Täteridentifikation und langfristiger Reputationskontrolle für Arbeitgeber. Mit dem neuen Rufmord-Schutzbrief bietet SterneAdvo ein einzigartiges Schutzkonzept für Unternehmen ab 1 Mio. EUR Jahresumsatz.
Pressekontakt:
sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorffon ..: 0211 83 86 82 00
email : presse@sterne-advo.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Digitales Vermummungsverbot: SterneAdvo fordert vom Gesetzgeber Klarnamengesetz zum Schutz vor Hetze im Netz
auf dieser Content Plattform veröffentlicht am 21. Juli 2025 in der Rubrik Presse - News
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